Nach aktueller Rechtsprechung können sämtliche Aufwendungen im Rahmen einer Zweitausbildung in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden. Selbst dann wenn noch keine Einnahmen erzielt werden. So können beispielsweise Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, ersatzweise Entfernungspauschalen, typische Arbeitsmittel und Verpflegungsmehraufwendungen als (pauschale) Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Der BFH hält mit dieser Entscheidung nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung, die Grundlage der Regelung des BMF-Schreibens vom 22.09.2010 zur Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten war, fest. Danach wurde die Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen und Aufwendungen nur mit pauschalen Beträgen als Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt.
Beispiel: Nach Abschluss des Bachelorstudiums beginnt T. ein Masterstudium, nebenher arbeitet er für eine Marketinggesellschaft. An drei Tagen die Woche fährt T. mit der Bahn zur Universität. Um die lange Fahrzeit sinnvoll nutzen zu können erwirbt T. ein zusätzliches Macbook, dass er ausschließlich für Designarbeiten i.R. seines Studiums nutzt und verschiedene Lehrbücher.
Einem Zweitstudium oder einer Zweitausbildung geht eine Berufsausbildung, Erststudium (Bachelorstudium, Fernstudium), Abschluss an einer Berufsakademie oder ein ausländisches Studium voraus.
Als Zweitausbildung gelten auch Umschulungsmaßnahmen, Ergänzungs- und Aufbaustudium, Masterstudium, Promotionsstudium, Fort- und Weiterbildungen, soweit diese in hinreichend konkretem und objektiv feststellbarem Zusammenhang zur späteren Erwerbstätigkeit stehen.
Aus der Begründung eines BFH Urteils ist der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung (steuer-) gesetzlich nicht weiter definiert. Es knüpft nach ständiger Rechtsprechung auch nicht an die Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz an. Maßgeblich sei vielmehr, ob die Ausbildung den Steuerpflichtigen befähige, aus der angestrebten Tätigkeit Einkünfte zu erzielen.
Beispiele für eine Zweitausbildung nach einer Erstausbildung:
Pilotinnenausbildung nach Tätigkeit als Stewardess, Verkehrsflugzeugführerausbildung nach dem Rettungssanitäter während des Zivildienstes, Studium nach allg. Berufsausbildung, Masterstudium nach dem Bachelorstudium.


