Der Finanzausschuss im Bundestag beschließt eine Homeoffice-Pauschale von bis zu maximal 600 € für die Veranlagungsjahre 2020 und 2021
Arbeitnehmer und Selbstständige sollen eine Homeoffice-Pauschale von bis zu maximal 600 € in Anspruch nehmen können, wenn nicht die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers beim Steuerabzug berücksichtigt werden. Für 2020…