Sie wollen nach Deutschland expandieren, ein Vertriebsnetz aufbauen und vielleicht sogar eine Tochtergesellschaft gründen? Um britische Unternehmen beim Eintritt in den deutschen Markt optimal zu unterstützen, bieten wir unseren Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum an, insbesondere:
Englischsprachige Ansprechpartner
Rechtsberatung:
Für eine optimale und nachhaltige Expansion sind rechtssichere Arbeitsverträge mit qualifizierten Mitarbeitern unabdingbar. Im Fokus unserer arbeitsrechtlichen Beratung für britische Mandanten steht daher die Erstellung von zweisprachigen Arbeits- sowie Geschäftsführerverträgen sowie die allgemeine Beratung rund um das sonstige Individualarbeitsrecht. Zusätzlich bieten wir noch individuelle Beratung bei der Entsendung von britischen Arbeitnehmern nach Deutschland und unterstützen Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern ins In- und Ausland (Expatriates).
Wo erforderlich, setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht bundesweit für Sie durch.
- Allgemeines Vertragsrecht
Im Vertragsrecht profitieren Sie von der der langjährigen Kompetenz unserer englisch-sprachigen Anwälte in der Gestaltung und Bearbeitung von zweisprachigen Verträgen in der Bandbreite des gesamten Wirtschaftsrechts.
- Handels- und Vertriebsrecht, einschließlich E-Commerce
Eine weitere Kernkompetenz des UK-Desk liegt in der Beratung rund um das Vertriebsrecht. Beispielsweise beraten wir unsere britischen Mandanten bei der Erstellung von zweisprachigen Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen.
Zudem unterstützt Sie unser englisch sprachiges Anwaltsteam bei der Erstellung von zweisprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei sämtlichen Fragen mit Bezug zum E-Commerce.
- Gesellschaftsrecht, mit insolvenzrechtlichen Bezügen und Sanierungsberatung
Als international agierende Kanzlei bieten wir im Rahmen unserer deutsch-britischen Rechtsberatung ebenfalls umfassende Unterstützung im Gesellschaftsrecht. Hierbei fokussieren wir uns insbesondere auf die Gründung von Tochtergesellschaften, bieten unseren britischen Mandanten aber auch umfassende Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen und bei sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Einen Schwerpunkt unsere Beratungstätigkeit bildet auch die Sanierungs- und Restrukturierungsberatung von Unternehmen mit ausländischer Gesellschafterbeteiligung bis hin zur Krisenberatung und Begleitung in einem Insolvenzverfahren.
Auch in Sachen Steuerberatung können unsere britischen Mandanten auf uns zählen: Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, die Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die Registrierung bei Behörden können wir nach den Bedürfnissen unserer Mandanten aus den anglo-amerikanischen Rechtssystem optimal abdecken.
Dank unserer englisch-sprachigen Steuerberater besteht auch keine sprachliche Barriere. Denn wir begegnen unseren Mandanten fachlich und sprachlich auf Augenhöhe.
Unsere Leistungen im Bereich der Steuerberatung mit dem Schwerpunkt auf den deutsch-britischen Wirtschaftsbeziehungen bieten wir zentral von unserem Standort Frankfurt am Main bundesweit an.
Dank unseres umfassenden Netzwerks an englischsprachigen Rechtsberatungs- und Steuerkanzleien sind wir auch in der Lage, deutsche Unternehmer, die sich den britischen Markt erschließen wollen, sachkompetent und aus einer Hand zu unterstützen.