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Real Estate Steuern

Ihre Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien

Immobilien sind ein bedeutender Teil des Vermögens. Umso wichtiger ist es, dass Immobilien bei der steuerlichen Optimierung angemessen berücksichtigt werden. Unsere auf Immobilien spezialisierten Steuerberater helfen Ihnen bei dieser Aufgabe.

Alexander Krieger

Geschäftsführer – Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
/ Managing Director | Chartered Accountant | Tax Consultant

+49 (69) 2972388-0
Email: anfragen@krieger.eu

Leistungen der Steuerberatung im Real Estate Bereich auf einen Blick:

  • Monatliche und vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und Reporting
  • Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
  • Tax Compliance und laufende Steuerberatung
  • Steuerstrategie und Steuerplanung
  • Steuerbilanzen (inkl. Berechnung der latenten Steuern)
  • Luxemburger Steuererklärungen und Steuerbilanzen durch eine voll integrierte KRIEGER Gesellschaft

Ihre Immobilien – unsere Spezialisierung in der Steuerberatung

Wir, die KRIEGER Gruppe, sind durch unseren integrierten Ansatz und der Zusammenarbeit mit unseren hauseigenen Immobilienexperten, spezialisiert auf steuerliche Beratung mit Schwerpunkt Immobilien.

  • Kauf und Verkauf von Immobilien – steuerlich optimale Transaktionen

Zu unserem Leistungsspektrum gehört deshalb unter anderem die steuerliche Begleitung des Kaufs und Verkaufs von Immobilien. Im Rahmen einer Tax Due Diligence überprüfen wir die steuerlichen Risiken und Auswirkungen einer solchen Transaktion. Dabei steht für uns die Optimierung grunderwerbsteuerlicher Folgen im Fokus, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Durch den Entwurf der passenden steuerlichen Vertragsklauseln umgehen Sie mögliche Haftungsfallen. Zudem helfen wir Ihnen bei der Kaufpreisaufteilung und der umsatzsteuerlichen Gestaltung, damit ein maximaler Vorsteuerabzug erhalten bleibt oder ermöglicht wird. Unsere Steuerberater beraten Sie vollumfänglich und steueroptimierend.

  • Umsatzsteuer – auf die richtigen Vorsteuern kommt es an

Im Rahmen der Erstellung der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen prüfen wir auch Ihre Möglichkeiten zur Optimierung der Vorsteuerquote durch Option zur Steuerpflicht. Insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Vorsteueraufteilung für anfallende Instandhaltungsaufwendungen zwingend erforderlich. Unsere Steuerberater helfen Ihnen dafür bei der Klassifizierung der CAPEX-Maßnahmen und erstellen die notwendige Dokumentation der Eingangsleistungen für eine potenzielle Vorsteuerberichtigung. Wir sagen Ihnen genau, wann bei grundstücksbezogenen Leistungen das Reverse-Charge Verfahren angewendet wird.

  • Ertrag- und Gewerbesteuer – rechtssichere Deklaration und Gestaltung

Für die Erstellung der jährlichen Ertrag- und Gewerbesteuererklärungen ermitteln wir die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb. Unser Team aus Steuerberatern und Immobilienexperten berät Sie zur steuerlichen Förderung und Abschreibung von Grundstücken unter Berücksichtigung der Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen. Bei der Gewerbesteuer droht schnell die Steuerpflicht für Ihre Vermietungstätigkeit durch die Begründung einer inländischen Betriebsstätte. Für Grundstücksunternehmen gibt es zwar das steuerliche Privileg der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung, dies setzt jedoch eine Identifikation und steuerliche Gestaltung bei Betriebsvorrichtungen voraus. Wir führen Sie rechtssicher durch den Paragraphendschungel.

 

Grundsteuer, Einheits- und Bedarfsbewertung, Auslandsimmobilien etc. – unsere Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien beantworten Ihre Fragen!

Haben Sie eine Immobilie geerbt? Wir prüfen und übernehmen Ihre steuerlichen Verpflichtungen zur Deklaration im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Unsere Experten legen Einspruch beim Finanzamt ein, wenn die steuerliche Bewertung Ihres Grundstücks, ob unbebaut oder mit Gebäude, im Einheitswertbescheid nicht korrekt ist.

Sie sind im Ausland tätig und haben dort eine oder mehrere Immobilien gekauft oder wollen Ihre Immobilien verkaufen? Unsere Steuerberater mit Spezialisierung auf Immobilien beraten Sie auch in Bezug auf Auslandsimmobilien gerne weiter. Hierbei kooperieren wir mit einem ausländischen Steuerberater für die Prüfung nach internationalem Steuerrecht unter Berücksichtigung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens, um eine doppelte Besteuerung bestmöglich zu vermeiden.

Unsere auf Immobilien spezialisierten Steuerberater betreuen Sie von unseren Standorten Frankfurt sowie Lampertheim aus.

ADRESSE

Berliner Straße 51
60311, Frankfurt am Main
Deutschland

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