-
Italienischsprachige Ansprechpartner
Oscar-Heinrich Berning ist ein deutscher Rechtsanwalt deutsch-italienischer Herkunft mit mehrjähriger Arbeitserfahrung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr in Anwaltskanzleien in Deutschland und Luxemburg. Darüber hinaus war er mehr als drei Jahre hauptberuflich als Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft in Italien tätig und hat dadurch das Geschäftsleben in Italien bestens kennengelernt. Er berät unsere italienischen Mandanten insbesondere im Wirtschafts- und Arbeitsrecht.
Außerdem gehören weitere deutsch-italienische Mitarbeiter zu unserem Steuer-Team, welche unsere italienischen Mandanten zu allen relevanten Steuerthemen kompetent und zuverlässig in italienischer Sprache unterstützen können.
-
Beratung im Arbeitsrecht, insbesondere Individualarbeitsrecht
Für eine optimale und nachhaltige Expansion sind rechtssichere Arbeitsverträge mit qualifizierten Mitarbeitern unabdingbar. Im Fokus unserer arbeitsrechtlichen Beratung für italienische Mandanten steht daher die Erstellung von zweisprachigen Arbeits- sowie Geschäftsführerverträgen sowie die allgemeine Beratung rund um das sonstige Individualarbeitsrecht. Zusätzlich bieten wir noch individuelle Beratung bei der Entsendung von italienischen Arbeitnehmern nach Deutschland.
Wo erforderlich, setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht für Sie durch. Mit uns sind Sie umfassend abgesichert – auch im Arbeitsrecht.
-
Handels- und Vertriebsrecht
Eine weitere Kernkompetenz des Italian Desk liegt in der Beratung rund um das Vertriebsrecht. Beispielsweise beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung von zweisprachigen Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen.
Zudem unterstützt unser deutsch-italienischer Rechtsanwalt italienische Unternehmen bei der Erstellung von zweisprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei sämtlichen Fragen mit Bezug zum E-Commerce.
Auch hier gilt: Wenn es zum Streit kommt, sind wir auch vor Gericht für unsere italienischen Mandanten da!
Als international agierende Kanzlei bieten wir im Rahmen unserer deutsch-italienischen Rechtsberatung ebenfalls umfassende Unterstützung im Gesellschaftsrecht. Hierbei fokussieren wir uns insbesondere auf die Gründung von Tochtergesellschaften, bieten unseren italienischsprachigen Mandanten aber auch umfassende Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen und bei sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Auch in Sachen Steuern können unsere Mandanten auf uns zählen: Von der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Registrierung bei Behörden können wir die Bedürfnisse unserer italienischen Mandanten optimal abdecken.
Dank unserer deutsch-italienischen Ansprechpartner besteht keine sprachliche Barriere, denn wir begegnen unseren Mandanten auf Augenhöhe sowohl fachlich als auch sprachlich.
Unsere Leistungen im Bereich der italienischsprachigen Rechts- und Steuerberatung mit dem Schwerpunkt deutsch-italienischer Wirtschaftsbeziehungen bieten wir vom Standort Frankfurt am Main aus an.
Dank unseres umfassenden Netzwerks mit u.a. auch deutschsprachigen italienischen Rechtsanwälten und Steuerberatern sind wir in der Lage, deutsche Unternehmer, die sich den italienischen Markt erschließen wollen, zu unterstützen.